Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des UGB
Kairos Origin GmbH · Franz-Singer-Straße 5, 6091 Götzens, Österreich · FN 663210 i · Landesgericht Innsbruck · UID-Nr.: ATU82598958 · Geschäftsführung: Sandro Holzmann
Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Kairos Origin GmbH, Franz-Singer-Straße 5, 6091 Götzens, Österreich („Kairos Origin“) und ihren Auftraggebern.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) werden auf Grundlage dieser AGB nicht abgewickelt.
1.3. Kairos Origin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marketing und Werbung, Projektmanagement, Brand Management, Partnership Management, Events und Event Support, Promotion, Werbemittel, Textilien, Veredelung, Branding sowie damit verbundene Beratungs-, Organisations-, Produktions-, Beschaffungs- und Logistikleistungen. Darüber hinaus betreibt Kairos Origin das Handelsgewerbe, ist als Handelsagent tätig und erbringt Leistungen im Versandhandel.
1.4. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn bei Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.
1.5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Kairos Origin deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Das Schweigen von Kairos Origin gilt nicht als Zustimmung.
1.6. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Kairos Origin sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Kairos Origin oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem schriftlich vereinbarten Projektumfang und/oder dem vom Auftraggeber freigegebenen Briefing.
2.4. Angaben in Angeboten zu Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Produktionsmöglichkeiten, Preisen und Fremdleistungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung verfügbaren Informationsstand.
2.5. Ein Vertrag kommt hinsichtlich individuell zu produzierender oder zu beschaffender Waren erst mit entsprechender Bestätigung durch Kairos Origin zustande. Eine bloße Anfrage oder Bestellung des Auftraggebers begründet noch keinen Anspruch auf Beschaffung oder Produktion.
3. Leistungsumfang und Projektabwicklung
3.1. Kairos Origin organisiert die Durchführung des Auftrages nach fachlichem Ermessen und ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Produktionspartner, Lieferanten und sonstige Dritte einzusetzen.
3.2. Kairos Origin ist berechtigt, einzelne Leistungen an geeignete Dritte zu vergeben, sofern dadurch das vereinbarte Projektergebnis nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.3. Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung können Auswirkungen auf Termine, Produktionsabläufe und Kosten haben.
3.4. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.
3.5. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten ist Kairos Origin berechtigt, einzelne Projektphasen, Teilaufträge oder Leistungen gesondert zu beauftragen und abzurechnen.
3.6. Kairos Origin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, auch wenn diese zur Erreichung eines vom Auftraggeber nachträglich geänderten Projektziels erforderlich werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat Kairos Origin sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Daten, Logos, Bilder, Texte, Druckdaten, Freigaben, Zugangsdaten, Spezifikationen und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Logos, Bilder, Texte und sonstigen Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.3. Der Auftraggeber hat Entwürfe, Layouts, Druckdaten, Muster, Produktionsfreigaben und sonstige freizugebende Unterlagen unverzüglich zu prüfen.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde, hat der Auftraggeber Freigaben innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu erteilen oder konkrete Änderungswünsche mitzuteilen.
4.5. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Liefer- und Umsetzungstermine angemessen.
4.6. Entstehen aufgrund verspäteter Mitwirkung zusätzliche Kosten, insbesondere für Expressproduktion, Sondertransporte, Lagerung, zusätzliche Personalzeiten oder Umbuchungen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
4.7. Kairos Origin ist bei ausbleibender erforderlicher Mitwirkung berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Auftrag als beendet zu behandeln. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Freigaben
5.1. Der Auftraggeber ist für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit von freigegebenen Unterlagen verantwortlich.
5.2. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von Texten, Schreibweisen, Logos, Farben, Größen, Positionierungen, Mengen, Druckdaten und sonstigen Spezifikationen.
5.3. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Daten können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen.
5.4. Kairos Origin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber freigegebene Daten nochmals auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
6. Fremdleistungen, Lieferanten und Drittanbieter
6.1. Kairos Origin ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrages Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.
6.2. Dies betrifft insbesondere Druckereien, Textilproduzenten, Veredelungsbetriebe, Transportunternehmen, Veranstaltungstechniker, Messebauer, Locations, Künstler, Agenturen und sonstige Produktions- und Veranstaltungspartner.
6.3. Lieferzeiten, Preise, Verfügbarkeiten und Leistungen von Dritten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches von Kairos Origin.
6.4. Soweit Kairos Origin Leistungen Dritter im Auftrag oder Interesse des Auftraggebers vermittelt oder beschafft, gelten die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters ergänzend.
6.5. Wird eine Fremdleistung auf Wunsch des Auftraggebers beauftragt, obwohl Kairos Origin auf erkennbare Risiken hingewiesen hat, trägt der Auftraggeber das daraus entstehende Risiko.
7. Events und Veranstaltungen
7.1. Bei Eventleistungen ist Kairos Origin berechtigt, sämtliche zur Durchführung erforderlichen Dritten und Partner einzusetzen.
7.2. Veranstaltungsorte, Behörden, Betreiber, Künstler, Techniker, Lieferanten, Sicherheitsvorgaben, behördliche Auflagen, Wetterbedingungen, Verkehr, Streiks und sonstige externe Faktoren können die Durchführung einer Veranstaltung beeinflussen.
7.3. Muss eine Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände geändert, verschoben oder abgesagt werden, ist Kairos Origin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits ausgelöste und nicht mehr vermeidbare Kosten abzurechnen.
7.4. Kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsablaufes, der Location, der technischen Anforderungen oder sonstiger Rahmenbedingungen können zusätzliche Kosten verursachen.
7.5. Zusatzleistungen, die aufgrund kurzfristiger Änderungen des Auftraggebers erforderlich werden, werden nach Aufwand bzw. gemäß gesondertem Angebot verrechnet.
7.6. Kairos Origin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder publikumsmäßigen Erfolg einer Veranstaltung.
8. Werbemittel, Textilien, Veredelungen und Sonderproduktionen
8.1. Bei individuell produzierten Werbemitteln, Textilien, Drucksorten und sonstigen Sonderproduktionen können technisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Oberfläche, Größe, Positionierung und Ausführung auftreten.
8.2. Farbabweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Materialien, Produktionsverfahren, Produktionschargen, Druckverfahren, Bildschirme und Veredelungsverfahren entstehen.
8.3. Eine absolut identische Farbwiedergabe, insbesondere bei Pantone-, CMYK-, RGB- oder Bildschirmvorlagen, kann daher nicht garantiert werden, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte technische Farbreferenz und ein entsprechendes Produktionsverfahren vereinbart wurden.
8.4. Bei Sonderproduktionen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen möglich, soweit diese branchenüblich und zumutbar sind.
8.5. Dies gilt insbesondere für Digitaldruck, DTF, Siebdruck, Stick, Sublimation, Transferdruck, Lasergravur und vergleichbare Verfahren.
8.6. Bei Naturmaterialien, Textilien, Holz, Bambus, Leder, Kunstleder und vergleichbaren Materialien können Struktur-, Farb- und Oberflächenabweichungen auftreten.
8.7. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Textilien, Produkte oder sonstige Gegenstände werden auf Risiko des Auftraggebers verarbeitet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.8. Bei individuell produzierten oder beschafften Waren besteht nach Produktions- bzw. Beschaffungsbeginn grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch, sofern kein von Kairos Origin zu vertretender Mangel vorliegt.
9. Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt
9.1. Liefer- und Umsetzungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Kairos Origin ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
9.2. Termine verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Informationen, Freigaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
9.3. Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Kairos Origin, insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, Streiks, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Lieferanten, Transportunternehmen oder sonstigen Leistungspartnern, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
9.4. Ist die Leistungserbringung aufgrund eines solchen Ereignisses dauerhaft oder für einen Zeitraum von mehr als acht Wochen wesentlich beeinträchtigt, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
9.5. Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten bleiben davon unberührt.
10. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
10.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2. Angebote basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfang.
10.3. Kostenvoranschläge und Budgetangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
10.4. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert verrechnet.
10.5. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturen, Änderungen, Expressleistungen, Zusatzproduktionen, Sonderfahrten, zusätzliche Logistikleistungen, Lagerung, zusätzliche Personalzeiten und sonstige Mehraufwendungen.
10.6. Bei erheblichen Änderungen des Leistungsumfangs ist Kairos Origin berechtigt, ein angepasstes Angebot zu erstellen.
10.7. Preisänderungen bei Fremdleistungen, Rohstoffen, Transport, Zoll, Steuern oder sonstigen externen Kosten, die nach Auftragserteilung eintreten, können an den Auftraggeber weitergegeben werden, sofern diese Kosten unmittelbar für den Auftrag anfallen.
10.8. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten ist Kairos Origin berechtigt, Anzahlungen, Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
11. Zahlung und Zahlungsverzug
11.1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
11.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer.
11.3. Zusätzlich sind die gesetzlich zulässigen Kosten zweckentsprechender Mahn- und Inkassomaßnahmen zu ersetzen.
11.4. Bei Zahlungsverzug ist Kairos Origin berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
11.5. Kairos Origin ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
11.6. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
11.7. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen behaupteter Mängel ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur hinsichtlich eines angemessenen Betrages zulässig.
12. Stornierung und vorzeitige Beendigung
12.1. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung eines Auftrages durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Mitteilung.
12.2. Im Falle einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits ausgelöste und nicht mehr vermeidbare Kosten zu vergüten.
12.3. Dies umfasst insbesondere bestellte Waren, Produktionskosten, Fremdleistungen, Reservierungen, Anzahlungen, Reisekosten, Logistikleistungen, Lagerkosten und sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten.
12.4. Bei individuell produzierten oder beschafften Waren ist eine Stornierung nach Produktions- bzw. Beschaffungsbeginn grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Bestellung nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand storniert werden kann.
12.5. Bei Werk- und Projektleistungen bleiben die gesetzlichen Ansprüche von Kairos Origin, insbesondere jene aus § 1168 ABGB, unberührt.
12.6. Wird die Ausführung eines Auftrages aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers verhindert oder vereitelt, ist Kairos Origin berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche geltend zu machen.
12.7. Kairos Origin ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, fehlender erforderlicher Mitwirkung trotz angemessener Nachfrist oder wesentlicher Vertragsverletzung durch den Auftraggeber, berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Kairos Origin.
13.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
13.3. Eine Verpfändung oder sonstige Verfügung über Waren unter Eigentumsvorbehalt ist ohne vorherige Zustimmung von Kairos Origin nicht zulässig.
13.4. Der Auftraggeber hat Kairos Origin unverzüglich über Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu informieren.
14. Urheberrecht und Nutzungsrechte
14.1. Konzepte, Ideen, Entwürfe, Designs, Layouts, Texte, Grafiken, Fotografien, Präsentationen, Projektunterlagen und sonstige von Kairos Origin erstellte Arbeitsergebnisse bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum von Kairos Origin bzw. der jeweiligen Urheber.
14.2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber jene Nutzungsrechte an den ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnissen, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind.
14.3. Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, werden keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte eingeräumt.
14.4. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Kairos Origin, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.5. Die Einräumung von Nutzungsrechten umfasst grundsätzlich nicht die Herausgabe offener bzw. editierbarer Produktions-, Layout- oder Quelldateien.
14.6. Die Herausgabe solcher Dateien kann gesondert vereinbart und verrechnet werden.
14.7. Nicht beauftragte oder nicht vollständig bezahlte Konzepte und Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nicht ohne Zustimmung von Kairos Origin verwendet, umgesetzt oder durch Dritte umgesetzt werden.
14.8. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
14.9. Vom Auftraggeber bereitgestellte Logos, Marken, Bilder, Texte und sonstige Inhalte verbleiben im Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Kairos Origin diese Inhalte für den jeweiligen Auftrag verwenden darf.
15. Konzepte, Pitches und Ideen
15.1. Die Entwicklung von Konzepten, Ideen, Gestaltungsvorschlägen, Projektansätzen und Präsentationen kann bereits eine vergütungspflichtige Leistung darstellen.
15.2. Werden Konzepte oder Ideen im Rahmen einer Präsentation, eines Pitches oder einer Angebotsphase erstellt und anschließend nicht beauftragt, verbleiben sämtliche Rechte daran bei Kairos Origin bzw. den jeweiligen Urhebern.
15.3. Eine Nutzung oder Umsetzung nicht beauftragter Konzepte oder Ideen durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Kairos Origin und gegen entsprechende Vergütung zulässig.
15.4. Dies gilt auch für Teile eines Konzeptes, soweit diese individuell von Kairos Origin entwickelt wurden und über eine bloße allgemeine Idee hinausgehen.
16. Gewährleistung und Mängel
16.1. Der Auftraggeber hat gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Übergabe bzw. Fertigstellung zu prüfen.
16.2. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten für Warenkäufe die gesetzlichen Untersuchungs- und Mängelrügepflichten gemäß § 377 UGB.
16.3. Offensichtliche Mängel sind Kairos Origin daher unverzüglich, spätestens innerhalb der nach § 377 UGB angemessenen Frist, schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen.
16.4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
16.5. Bei berechtigten Mängeln ist Kairos Origin zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, soweit dies möglich und zumutbar ist.
16.6. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
16.7. Dies gilt insbesondere für branchenübliche Farb-, Material-, Maß-, Struktur- und Oberflächenabweichungen bei individuell produzierten Waren.
16.8. Die Gewährleistung entfällt, soweit ein Mangel auf unsachgemäße Verwendung, nachträgliche Veränderungen, fehlerhafte Beistellungen, falsche Pflege oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
16.9. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nicht wirksam eingeschränkt werden können.
17. Haftung
17.1. Kairos Origin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Kairos Origin bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
17.3. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für Personenschäden sowie nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
17.4. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle und sonstige reine Vermögensfolgeschäden ausgeschlossen.
17.5. Kairos Origin übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen, publikumsmäßigen oder sonstigen Erfolg einer Maßnahme, eines Events, einer Promotion, einer Werbekampagne oder eines Projektes.
17.6. Für Inhalte und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung hinsichtlich deren rechtlicher Zulässigkeit und Rechtefreiheit.
17.7. Der Auftraggeber hält Kairos Origin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter oder freigegebener Inhalte, Marken, Grafiken, Fotografien, Texte, Dateien oder sonstiger Unterlagen entstehen, sofern Kairos Origin die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
17.8. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Kairos Origin für Sach- und Vermögensschäden auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Auftrages begrenzt.
18. Referenznutzung
18.1. Kairos Origin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, erstellte Werbemittel, Veranstaltungen, Designs und sonstige Leistungen als Referenz zu verwenden und den Auftraggeber als Kunden zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
18.2. Die Referenznutzung kann insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Angeboten und Unternehmensunterlagen erfolgen.
18.3. Der Auftraggeber kann einer öffentlichen Referenznutzung aus berechtigten Gründen schriftlich widersprechen.
19. Geheimhaltung
19.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
19.2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
20. Datenschutz
20.1. Kairos Origin verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
20.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Kairos Origin.
21. Anwendbares Recht
21.1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kairos Origin und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
21.2. Die Anwendung der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
22.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Kairos Origin GmbH in 6091 Götzens.
22.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Kairos Origin und dem Auftraggeber wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als Gerichtsstand vereinbart.
22.3. Kairos Origin ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
23. Schlussbestimmungen
23.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.2. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
23.3. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
23.4. Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Fassung.